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Aufruf zum Regionalbudget 2025

Aufruf zum Regionalbudget 2025

Die ILE-Region Altmühlland A6 beabsichtigt für das Jahr 2025 sich am Programm „Regionalbudget für Kleinprojekte“ zu beteiligen. Das Programm ist vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus aufgelegt und wird vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Mittelfranken angeboten.

Der Region mit den 10 Kommunen Arberg, Aurach, Bechhofen an der Heide, Burgoberbach, Burk, Dentlein am Forst, Dombühl, Herrieden, Leutershausen und Wieseth stehen für das Jahr 2025 max. 75.000 € zur Verfügung. Projekte können von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, privaten und ehrenamtlichen Initiativen bis hin zu Unternehmen bei der ILE-Region Altmühlland A6 beantragt werden.

Im Rahmen des Regionalbudgets können Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 EUR nicht übersteigen, gefördert werden. Projektträger, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, bekommen die Bruttokosten gefördert, d.h. die Gesamtkosten dürfen nicht höher als 20.000 EUR brutto sein. Projektträger, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, bekommen weiterhin die Nettokosten gefördert.

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die Bewertung und Auswahl der Projekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, welches sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt, anhand der veröffentlichten Kriterien (s. Förderaufruf).

Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Projekt noch nicht begonnen worden sein. Mit der Umsetzung darf erst nach Bewilligung des Projekts begonnen werden. Das Projekt muss bis spätestens 01.10.2025 abgeschlossen, abgerechnet und mit dem Durchführungsnachweis bei der ILE eingereicht sein.

Die Förderanfragen müssen spätestens bis 21.11.2024 bei der Umsetzungsbegleitung (kemmler@planwerk.de) eingegangen sein.

Wichtige Information: 
Neue Regelungen zum Regionalbudget 2025 (vom 14. Oktober 2025)

  • Projektträger, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, bekommen die Bruttokosten gefördert
  • dadurch, dass die Bruttokosten nun förderfähig sind, dürfen die förderfähigen Gesamtkosten nicht höher als 20.000 € brutto sein
  • Projektträger, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, bekommen weiterhin die Nettokosten gefördert
  • Zuschüsse Dritter sind nicht länger von den förderfähigen Kosten abzuziehen. Sie sind zulässig, solange der Projektträger nicht mit einem Plus aus der Förderung geht


Anlagen für Antragsteller:

Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten:
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/reg_budget_m_kleinprojekte.pdf

Durchführungsnachweis für Kleinprojekt 

De-minimis-Beihilfen-Merkblätter und De-minimis-Erklärungen: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/de-minimis-beihilfen-801/index.html

Weiterführende Links:

https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html

Finanzierungsrichtlinien FinR-LE 2022 https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/finr_le.pdf

 

15.10.2024


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Gefördert durch

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft